Rubriken

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Kooperation, Teil 1
Die Bedürfnisse der Heimleiter an die beliefernden Apotheken sind zwar höchst unterschiedlich, übertreffen aber nicht selten die Leistungsbereitschaft der Apotheken. Kurz gesagt: Höchstmöglicher Service zum bestmöglichen Preis sind die Hauptwünsche der Heimleiter.  


Organisation
Der Aufwand für eine ordnungsgemäße Heimbelieferung ist ohne Zweifel beträchtlich: Ob Dokumentations- und Schulungspflichten, eine patientenindividuelle Erfassung und Abrechnung bis teilweise hin zur Einzelverblisterung – um nur einige Punkte zu nennen. Ernsthaft betrieben, handelt es sich um einen beachtlichen Kostenfaktor. Doch Sie können es auch anders sehen: Wenn Sie eine Heimversorgung durchführen (wollen), haben Sie diese Kosten immer, ob Sie die Aufgabe gut oder schlecht erledigen! Deshalb stellt sich vielmehr die Frage, wie Sie Ihr Engagement inhaltlich optimal gestalten und hierdurch auch wirtschaftlich positive Effekte erzielen. Der folgende Beitrag zeigt Ihnen auf, wie Sie mehr aus der Heimversorgung machen können.  


Organisation
Ein Projekt mit der Bezeichnung „Patientenorientierte Arzneimittellogistik in stationären Einrichtungen der Altenpflege“ ist in NRW gestartet. Es zielt auf die Optimierung der Arzneimittellogistik in stationären Einrichtungen der Altenpflege und wird von der Europäischen Union und dem Land NRW gefördert. Fachlich wird es durch den BVKA begleitet. Weitere Informationen unter www.swz.de, Rubrik: Projekte.  


Organisation
Für eine reibungslose Medikamentenbelieferung ist es wichtig, die genauen Modalitäten bereits im Vorfeld mit der Pflegedienstleitung und gegebenenfalls auch mit den beteiligten Ärzten zu besprechen und festzulegen. Wie die Absprachen dann konkret getroffen bzw. fixiert werden, ist in der Regel immer sehr individuell. Folgende Aspekte sollten dabei aber unbedingt berücksichtigt werden.  


Organisation
Beschäftigte in Pflegeheimen sind besonders oft krank. Das geht aus dem Fehlzeiten-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK hervor. In Altenpflegeeinrichtungen lag der Krankenstand mit 5,8 Prozent deutlich über dem allgemeinen Durchschnitt von 4,9 Prozent.  


Organisation
Der 23. August 2003 markiert für die Apotheke den Übergang von der Heimbelieferung zur Heimversorgung, denn an diesem Tag trat der § 12a  ApoG in Kraft. Diese Norm zwingt Heimträger und Apotheker dazu, die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung hinsichtlich Art und Umfang nach Maßgabe des ApoG vertraglich zu vereinbaren. Vor diesem Termin waren teilweise chaotische Lieferprozesse im Medikamentenbereich sowie Qualitätsmängel beim Stellen der Arzneimittel zu beklagen. Vorrangiges Ziel der Gesetzesänderung war daher eine Erhöhung der Arzneimittelsicherheit sowie eine einfachere und vor allem überschaubarere Versorgung mit Arzneimitteln, die künftig gut dokumentiert und nachvollziehbar sein sollte. Dokumentiert und nachvollziehbar heißt nach vorher festgelegten Regeln vorzugehen, also qualitätsgesichert innerhalb eines Qualitätssicherungssystems zu arbeiten. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Aufgaben und Tätigkeiten eine erstklassige Heimversorgung umfasst und was Sie in diesem Zusammenhang beachten sollten.  


Organisation
§ 12a ApoG verlangt vom Apotheker, dass er die ordnungsgemäße Versorgung der Bewohner mit Arzneimitteln und Medizinalprodukten gewährleistet. Dazu bedarf es verschiedener Vorkehrungen nicht nur in der Apotheke, sondern auch im Heim, die der Apotheker (mit) einrichten, kommunizieren und überwachen muss. Dieser Beitrag befasst sich mit einem sehr wichtigen Teilaspekt: der regelmäßigen Heimüberprüfung bzw. Stationsbegehung.  


Organisation
Die Falschabgabe von Arzneimitteln bei einem Rezept ist eine der Schreckensvorstellungen des Apothekers. Vielleicht hat man sich selbst schon einmal dabei ertappt, beinahe versehentlich ein nicht dem ärztlichen Willen entsprechendes Medikament abgegeben zu haben. Fehler machen ist menschlich und eine Korrektur ist keine Schande. Damit es jedoch gar nicht erst zum Ernstfall kommt, sollten gerade auch im Rahmen der Heimversorgung die wichtigsten Fehlerquellen erkannt und durch wirksame Kontrollen ausgemerzt werden.  


Organisation
Gerade im Pflegebereich werden regelmäßig Betäubungsmittel (BtM) insbesondere zur Behandlung von starken und sehr starken Schmerzen eingesetzt. Die verwendeten Wirkstoffe unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). Die Aufgabe des heimversorgenden Apothekers liegt nun darin, den ordnungs­gemäßen Umgang mit diesen Arzneimitteln nicht nur in der Apotheke, sondern auch in den zu versorgenden Heimen zu gewährleisten. Dieser Beitrag soll hierbei Hilfestellungen leisten.  


Organisation
Eine Heimversorgung durch die Apotheke umfasst nicht nur die reine Belieferung mit Arzneimitteln. „Versorgen“ bedeutet darüber hinaus auch die Überwachung der Arzneimittelvorräte im Heim, die Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Pflegekräfte, die Überprüfung von Kontraindikationen und Wechselwirkungen sowie möglicherweise auch die Reichweitenkontrolle durch die Apotheke. Um all diese Anforderungen erfüllen zu können, müssen zu Beginn einer Arzneimittelversorgung die patientenindividuellen Daten erhoben werden.