DIE NEUEN VORTRÄGE:
Vorträge für Heimbewohner:
Recht
Frage: „Ist es richtig, dass nicht-examiniertes Personal Arzneimittel verabreichen darf, wenn es entsprechend geschult wurde? Wer ist verantwortlich, wenn ein Fehler passiert?“
Leserforum
Frage: „Ich habe eine Frage bezüglich des Stellens der Arzneimittel für Heimbewohner in Apothekenräumen. Es ist wohl möglich, Arzneimittel für Heimbewohner auch in Apothekenräumen zu stellen. Ist es dann auch möglich, die Tabletten zu teilen, oder werde ich dann zum Hersteller?“
Leserforum
Frage: „Darf eine PKA unter Aufsicht eines Apothekers bzw. einer PTA mithilfe des sogenannten „Vieraugenprinzips“ Medikamente im Heim stellen? Wenn ja, darf sie auch unterschreiben oder unterschreibt die Aufsichtsperson?“
Leserforum
Leserforum
Frage: „Ich beliefere ein Seniorenzentrum und habe dafür den alleinigen Liefervertrag. Die Dauermedikation wird auf Wunsch der Heimleitung verblistert. Eine andere Apotheke möchte nun eine Patientin mit ihrem eigenen Blistersystem versorgen und die Blister auch von sich aus ins Heim liefern. Die Kollegin sagt, sie hätte einen Auftrag des Sohnes. Ist diese Vorgehensweise zulässig?“
Neues Betreuungsrecht
Meist gibt es bestimmte Maßnahmen, die medizinisch sinnvoll scheinen, die ein Patient jedoch für sich ablehnt. In einer sogenannten Patientenverfügung kann der Patient schriftlich mitteilen, welche Maßnahmen er in konkreten Situationen wünscht bzw. ablehnt. Wenn diese dann alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, ist sie für die später behandelnden Ärzte, Betreuer und Pfleger bindend. Doch welche Anforderungen gibt es? Der Gesetzgeber hat im Jahr 2009 erstmals die Patientenverfügung definiert. Der folgende Beitrag (Vortrag) gibt einen Überblick über die neuen gesetzlichen Anforderungen.
Recht
Frage: „Auf die Tagespflegestation kommen Patienten von zu Hause mit für diesen Tag gesetzten Medikamenten. Das Setzen erfolgt durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste. Die Verabreichung der Medikamente geschieht durch das Personal der Tagespflegestation. Eine Überprüfung der aktuellen Medikationsdaten kann häufig in der Praxis nicht erfolgen – zum Beispiel wegen verschiedener Fachärzte, Nahrungsergänzungsmittel auf Empfehlung oder dem Argument: „Hat er schon immer so genommen.“ u.s.w. Kann die Verantwortung der Tagespflegestation nur auf das exakte Verabreichen der gelieferten Medikamente beschränkt werden?“
Recht
Wenn der Inhaber einer öffentlichen Apotheke die Bewohner von Heimen mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten versorgen möchte, benötigt er gemäß § 12a Apothekengesetz (ApoG) einen schriftlichen Vertrag mit dem Heimträger.
Recht
Zum 1. Oktober 2009 wird das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft treten und das bisher im Heimgesetz (HeimG) geregelte Heimvertragsrecht ersetzen. Damit Sie als Apotheker wissen, was demnächst auf Ihren Heimvertragspartner zukommen wird, haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen im folgenden Beitrag zusammengefasst.
Recht
Pflegeheime stehen vor dem Problem, dass ein erheblicher Teil der Arbeitszeit für die Sortierung und Ausgabe der Medikamente aufgewendet wird. Aufgrund des Versorgungsvertrages nach § 12a Apothekengesetz (ApoG) zwischen Apotheker und Pflegeheim verpflichtet sich die Apotheke, Arzneimittel patientenindividuell zu verblistern. Doch wer trägt die Haftung bei falscher Einnahme der Tabletten: das Heim oder die blisternde Apotheke? Der folgende Beitrag geht der Frage nach, an wen sich der mit Blistern versorgte Heimbewohner im Falle einer Schädigung halten kann und ob eine solche Haftung ausgeschlossen werden kann. Abschließend werden die Konsequenzen eines unwirksamen Versorgungsvertrages dargestellt.





